Steuern was zu steuern ist: was können Einwanderungs-und Integrationsgesetze leisten Jahresgutachten deutscher Stiftungen für Integration und Migration

Das SVR Jahresgutachten 2018 finden Sie hier.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Zentrale Ergebnisse

  • Einwanderungs- und Integrationsgesetze haben – auch jenseits ihrer konkreten Steuerungswirkung – Signalfunktion nach innen wie nach außen. So können Integrationsgesetze (auf Bundes- oder Länderebene) helfen, sich darüber zu verständigen, wie das Zusammenleben in einer Einwanderungsgesellschaft wie der deutschen aussehen soll. Ein Einwanderungsgesetzbuch könnte die bestehenden Regelungen zur Zuwanderung zusammenfassen, vereinfachen und systematisieren und es dadurch der Bevölkerung hierzulande ebenso wie Interessierten im Ausland erleichtern, die Zuwanderungsmöglichkeiten, die das deutsche Recht bietet, zu verstehen.
  • Der SVR empfiehlt, beruflich qualifizierten Fachkräften die Zuwanderung zu erleichtern. Bevor jemand aus einem Land außerhalb der EU einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhält, müssen bislang die im Ausland erworbenen Qualifikationen als gleichwertig zu deutschen Standards anerkannt werden. Dies stellt eine Hürde dar. Der SVR schlägt ein Pilotprojekt mit dem Namen ‚Nimm2+‘ vor: Fachkräfte, die im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben und einen Arbeitsvertrag vorlegen können, sollen auch ohne Gleichwertigkeitsnachweis nach Deutschland kommen und hier arbeiten können, wenn sie stattdessen mindestens eine andere Voraussetzung erfüllen – beispielsweise über fortgeschrittene Deutschkenntnisse verfügen oder einen Mangelberuf ausüben.
  • Für Flüchtlinge, sonstige Neuzuwandernde wie für Alteingesessene gilt im Hinblick auf Integration: Die gesellschaftliche Teilhabe jedes einzelnen Menschen ist individuell verschieden und in verschiedenen Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens unterschiedlich stark ausgeprägt. Eine adäquate Ausgestaltung der allgemeinen Regelsysteme im Sinne eines sog. Mainstreamings in den entsprechenden Fachpolitiken (also der Bildungs-, der Familien- oder der Arbeitsmarktpolitik) ist wirkungsvoller und auch systematisch überzeugender als Spezialgesetze, die sich nur auf Personen mit Migrationshintergrund beziehen. Bund, Länder und Kommunen sollten ihre Politik besser aufeinander abstimmen, dasselbe gilt für die Ressorts.
  • Um zu erfassen, wie sich Integrationsprozesse entwickeln, sollte der Bund ein Integrationsmonitoring gesetzlich verankern. Die entsprechende Absicht der Bundesregierung ist daher zu begrüßen. Dieses sollte sich nicht auf den strukturellen Bereich von Integration – Arbeitsmarkt, Bildung – beschränken, sondern darüber hinaus soziale und kulturelle Integration erfassen. Das Beobachtungssystem in Deutschland muss insgesamt verbessert werden: Es sollte einheitliche Indikatoren verwenden und dieselben Zielgruppen betrachten. Auch sollte die Fluchtzuwanderung der letzten Jahre gesondert erfasst werden.
  • Integrationsgesetze können Ziele und Richtung vorgeben, die Strukturen auf Landes- und kommunaler Ebene für eine erfolgreiche Integrationspolitik schaffen, und deutlich machen, dass Integration als Querschnittsaufgabe von der Politik erkannt und angegangen wird. Dasselbe gilt für Integrationskonzepte, die vor allem auf Länder- und kommunaler Ebene genutzt werden. Ausschlaggebend für den Erfolg sind eine konsequente Umsetzung und ein gutes Integrationsmonitoring.