Rücknahme der Unterstützungsleistungen für Afghanen neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit

vor einiger Zeit wurde bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit mit Weisung vom 12.07.2017 auch afghanischen Asylsuchenden einen Zugang zu Integrationsmaßnahmen des SGB III zubilligt.
Mit erneuter Weisung vom 09.11.2017 kündigt die BA nun an, dass diese Regelung nur noch bis 31.12.2017 Gültigkeit hat.

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