Neue legale Wege zur Arbeit in Deutschland für Staatsangehörige der „Westbalkan“-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien

Die neue Westbalkan-Regelung Aushang_BMI gilt bis zum 31.12.2015. Der Wortlaut in Deutsch lautet wie folgt, mit einem Klick auf den Link erhalten Sie ein pdf mit Übersetzungen des Wortlautes in den Sprachen des Westbalkans:

Bitte prüfen Sie, ob Sie tatsächlich schutzbedürftig sind! Tatsächlich erhalten weit weniger als 0,5% aller Antragsteller aus den Ländern des Westbalkans einen Schutzstatus. In den allermeisten Fällen ist es daher sinnvoll, wenn Sie den Asylantrag zurücknehmen.

Wer abwartet, bis sein Asylantrag abgelehnt wird, muss mit einer Wiedereinreisesperre für einen längeren Zeitraum für Deutschland und das gesamte Schengengebiet rechnen. Außerdem droht die Abschiebung!

Mit einer Asylantragsrücknahme können Sie ggf. auch von den neuen aufenthaltsrechtlichen Erleichterungen profitieren:

Denn ab dem 1. Januar 2016 können Sie einfacher in Deutschland arbeiten.

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben und Deutschland jetzt so schnell wie möglich freiwillig verlassen, können Sie zurückkommen, wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben.

In Ihrem Heimatland können Sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen (in der dortigen Deutschen Botschaft).

Voraussetzungen:

  • Sie brauchen dafür ein konkretes, verbindliches Stellenangebot bei einem Arbeitgeber in Deutschland.
  • Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.
  • Sie dürfen nicht schlechter verdienen als ein vergleichbarer Arbeitnehmer.

Sie müssen keine besonderen Qualifikationen haben. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Berufe.

Bei der Suche nach einem passenden Job helfen Ihnen:

  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) – Hotline-Nummer: 0049 228 713-1313.
  • Die Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: [https://jobboerse.arbeitsagentur.de/].

Die Regelung ist bis 2020 befristet.